Hygienekonzept

Konzept und Maßnahmen gegen die Gefährdung durch Coronavirus SARS-CoV-2

Dieses Maßnahmenkonzept bildet die Basis für die Durchführung des Großprojektes „KulTour durch’s Ländle“ des Zansiba e.V. – Verein für Kultur und Erlebnispädagogik.

Höchste Priorität hat die Gesundheit aller Beteiligten und Gäste vor, während und nach des gesamten Projektzeitraumes. Auf Grundlage des jeweils geltenden Kenntnisstandes werden die hier vorgestellten Maßnahmen fortlaufend an die Entwicklungen der SARS-CoV-2-Pandemie und angepasst und müssen zwingend eingehalten werden.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der Pandemie sind inhaltliche Änderungen jederzeit möglich. Entsprechend werden wir rechtzeitig geänderte Maßnahmen bekannt geben. Der Zansiba e.V. setzt mit diesem Maßnahmenkonzept die gesetzlichen Bestimmungen zur Vermeidung von Infektionen mit dem Sars-CoV-2 Virus um.

Schutzziele dieses Konzeptes sind die Sicherung der Gesundheit aller Mitwirkenden sowie die Vermeidung und Minimierung des Übertragungsrisikos für alle Beteiligten (auch Zuschauer*innen, Gäste) während der Veranstaltungen.

Grundlage bildet jeweils die aktuell gültige Verordnung des Landes Bayern sowie der jeweiligen Gemeinde. Zum heutigen Datum (11.08.21) gelten folgende Lockerungsbestimmungen: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-534/

  1. Jede Person ist grundsätzlich verpflichtet sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Das gemeinsame Arbeiten und der gemeinsame Aufenthalt von mehreren Personen auf engstem Raum wird vermieden oder auf das minimalste reduziert. Zwischen allen Besuchern, für die im Verhältnis zueinander die Kontaktbeschränkung gilt, ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  2. Die Abläufe der künstlerischen Arbeit auf der Bühne unterliegen der Verantwortung der Projektbeteiligten und Durchführenden des Zansiba e.V. – Verein für Kultur und Erlebnispädagogik. Im Kontakt mit den Gästen und Zuschauenden sind die genannten Regeln unbedingt einzuhalten, der Mindestabstand von 1,5m sollte nicht unterschritten werden. Bei exzessivem Sprechen, exzessivem Tanzen oder Singen erweitert sich der Abstand zum Publikum.
  3. Nur Personen, die sich gesund und leistungsfähig fühlen, dürfen die (beruflichen) Tätigkeiten aufnehmen. Eine Selbstüberprüfung im Hinblick auf die folgenden COVID-19-typischen Symptome ist täglich erforderlich: Fieber über 38°C, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Abgeschlagenheit sowie Kratzen im Hals, Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns. Mit diesen Symptomen sind Betreten und Aufenthalt auf dem Gelände untersagt.
  4. Für Mitwirkende und Mitarbeiter gilt gemäß den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften Maskenpflicht, insofern die künstlerische Darbietung nicht beeinträchtigt ist. Um die Sicherheit der Künstler zu gewährleisten, sind wir ein festes Team und greifen auf regelmäßiges Testen zurück. Für die Besucher gilt ab dem 16. Geburtstag FFP2-Maskenpflicht; Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen. Da unsere Veranstaltung unter freiem Himmel stattfindet, dürfen Besucher am Sitzplatz die Maske abnehmen.

    Markierungen und Hinweisschilder dienen der Einhaltung der Abstandsregeln.
  5. Um Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren und den Mindestabstand zu gewährleisten, werden Personen, die sich uns gegenüber als Gruppe erkenntlich zeigen, gemeinsam festen Plätzen zugewiesen. Diese befinden sich in 1,5m Entfernungen zur nächsten Gruppe. Dadurch, dass es sich bei unserer Umgebung lediglich um eine Überdachung ohne Seitenwände handelt, ist ein stetiges lüften gegeben. Ferner belegen wir nur 60% unserer zulässigigen Höchstteilnehmeranzahl, einschließlich genesener und geimpfter Personen.

    Da bei uns Gesang Teil unseres künstlerischen Darstellens ist, ist ein Abstand von 2 Metern zum Publikum in Gesangsrichtung geboten.
  6. Die Händehygiene wird durch zur Verfügung Stellung von Desinfektionsmittel und Desinfektionsgel, dass ohne Hinzunahme von Wasser wirkt, gewährleistet. Ferner werden öffentlich zugängliche Oberflächen und Toiletten regelmäßig desinfiziert.
  7. Die Kontaktpersonennachverfolgung wird durch das Ausfüllen eines Kontaktformulars am Eingang durch eine Person der Haushalt gewährleistet. In diesem Formular werden Name, Adresse, Telefonnummer und/oder Email Adresse abgefragt. Ferner muss Auskunft über eventuelle Symptome von Covid, eventuelle Auslandsaufenthalte und Kontakte zu Infizierten/Personen in Quarantäne in den letzten 14 Tagen gegeben werden. Diese Formulare werden 4 Wochen lang aufgehoben, uneinsichtig für dritte. Nach Ablauf der vier Wochen werden die Formulare vernichtet.
  8. Zansiba e.V. schult Mitwirkende und berücksichtigt dabei deren speziellen Arbeits- und Aufgabenbereich, ihre Qualifikation und sprachlichen Fähigkeiten. Teil unseres Teams ist auch eine Krankenschwester, die die Qualfikation einen Covid 19 Test durchzuführen hat. Mitwirkende werden über den richtigen Umgang mit dem Maskenschutz sowie über allgemeine Hygienevorschriften informiert und geschult bzw. unterwiesen. Mitwirkende mit COVID-19-assoziierten Symptomen (z. B. unspezifische Allgemeinsymptome, akute respiratorische Symptome jeglicher Schwere, Verlust von Geruchs- und Geschmackssinn) dürfen nicht arbeiten. Mitwirkende, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen, dürfen ebenfalls nicht zur Arbeit erscheinen.
    Für sämtliche Arbeiten ist generell mehr Zeit einzurechnen, damit alle Beteiligten neben ihren sonstigen Tätigkeiten auch die Schutz- und Hygienemaßnahmen anwenden und einhalten können. Zeitdruck erhöht das Infektions-Risiko.
  9. An mehreren Orten und strategischen Punkte stehen Desinfektionsmittel und Reinigungstücher bereit. Die Hände müssen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
  10. Die Hust- und Nies-Etikette ist einzuhalten.
  11. Zansiba e.V. kommuniziert die Notwendigkeit der Einhaltung des betrieblichen Schutzkonzeptes an seine Besucher und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Gegenüber Besuchern und Gästen, die diese Vorschriften nicht einhalten, wird konsequent vom Hausrecht Gebrauch gemacht.